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Términos y condiciones

I. Nutzung

  1. Der Mieter darf den E-Scooter nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf ihn nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
  2. Das Fahrzeug darf ausschließlich nur zu privaten Zwecken genutzt werden.
  3. Das Mindestalter des Mieters beträgt 16 Jahre.

II. Pflichten des Mieters

  1. Die Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten.
  2. Der Mietvertrag kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises geschlossen werden.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, den E-Scooter nur selbst zu fahren. Eine Benutzung des E-Scooters durch Dritte, auch durch Angehörige, Eheleute und Lebensgefährten des Mieters, ist ausgeschlossen.
  4. Der Entleiher verpflichtet sich, den E-Scooter sorgfältig und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und in verschlossenem Zustand abzustellen.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, die in der Mietzeit auftretenden Mängel dem Vermieter bei Rückgabe des E-Scooters mitzuteilen.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der E-Scooter in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. Der Mieter hat bei einem Unfall Name und Anschrift aller beteiligten Personen festzuhalten und diese Informationen dem Vermieter vorzulegen.

III. Haftung des Mieters

  1. Bei Schäden, welche innerhalb der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für Schäden am E-Scooter, für Totalschaden oder Diebstahl des E-Scooters sowie für Schäden Dritter infolge unsachgemäßer Handhabung des E-Scooters. Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von einer Haftung frei.
  2. Im Falle des Verlustes des E-Scooterschlosses hat der Mieter eine Strafe in Höhe von 50,00 € direkt nach Beendigung der Vermietung zu zahlen.

IV. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
  2. Der Vermieter weist darauf hin, dass er keine Haftung übernimmt für Gesundheitsverletzungen oder Schäden an Kleidung und Gepäckstücken, die der Mieter bei dem Gebrauch des E-Scooters durch selbstverschuldete Unfälle erleidet oder durch unsachgemäße Benutzung.
  3. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des E-Scooters.

V. Rückgabe

  1. Der Mieter hat den E-Scooter spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit an die „Hesho’s E-Scooter Vermietung“ zur angegebenen Rückgabezeit zurückzugeben.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung der „Hesho’s E-Scooter Vermietung“.
  3. Wird der E-Scooter nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter für jeden angefangenen Tag 60,00 € zu entrichten.

VI. Schriftformerfordernis

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Der Mieter erhält eine Kopie des Mietvertrages.

VII. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Allgemeine Informationen


Zulässige Verkehrsflächen

Innerhalb geschlossener Ortschaften darf der E-Scooter nur auf baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege und die dem Radverkehr zugeteilten Verkehrsflächen getrennter Rad- und Gehwege sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, befahren werden. Sollten solche gekennzeichneten Wege nicht vorhanden sein, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf der E-Scooter nur auf baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege und die dem Radverkehr zugeteilten Verkehrsflächen getrennter Rad- und Gehwege sowie Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Seitenstreifen, befahren werden. Wenn solche gekennzeichneten Wege nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.

Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen ist es den Straßenverkehrsbehörden erlaubt, abweichend Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zuzulassen. Eine allgemeine Zulassung von E-Scootern auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ ausgeschildert sein.

Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrig im Sinne des § 24, Abs. 1, Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  1. Eine nicht erlaubte Verkehrsfläche befährt,
  2. nicht richtig fährt, sich an ein fahrendes Fahrzeug anhängt oder freihändig fährt,
  3. eine Richtungsänderung nicht ankündigt,
  4. schnellerem Radverkehr das Überholen nicht ermöglicht,
  5. einen Fußgänger behindert oder gefährdet,
  6. eine Person befördert oder einen Anhänger betreibt.

Nicht erlaubt ist, den E-Scooter alkoholisiert zu benutzen. Es gilt die Maßgabe, dass bei der Benutzung des E-Scooters eine Promillegrenze von 0,0 Promille festgelegt ist.

Es wird das Tragen eines geeigneten Schutzhelms, Handschuhen sowie Knie- und Ellenbogen-Protektoren empfohlen. Darüber hinaus wird empfohlen, sportliche, enganliegende Kleidung und gutes Schuhwerk zu tragen. Eine Einweisung zur Bedienung des E-Scooters ist erfolgt.

Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Wer einen E-Scooter führt, muss einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.
  2. Mit dem E-Scooter darf von dem Gebot auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts zu fahren nicht abgewichen werden.
  3. Am E-Scooter sind hinten keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden. Daher muss derjenige, der den E-Scooter führt, die Richtungsänderung so rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen oder Blinker ankündigen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten daran ausrichten können.
  4. Wer einen E-Scooter auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.
  5. Wer den E-Scooter führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
  6. Für das Abstellen des E-Scooters gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.

Informationen in eigener Sache

Die „Hesho’s E-Scooter Vermietung“ (Inhaber: Hischam Hage) ist berechtigt, aus gegebenem Anlass Buchungen abzulehnen. Das gilt z. B. bei Alkoholisierung, Verdacht auf Vandalismus oder vermuteter Diebstahlabsicht etc. Personen unter 14 Jahren und Nichteingewiesene dürfen den E-Scooter nicht in Bewegung setzen.


Mietbestimmungen

Die E-Scooter dürfen auf keinen Fall mit einer App verbunden werden! Auf Wunsch gibt es eine Drittanbieter-App. Wird die originale App mit dem E-Scooter verbunden und dies verschwiegen, muss dies mit einer Strafe von 1.000 € geahndet werden.

Das oben genannte Fahrzeug darf ab Vollendung des 18. Lebensjahres und für die Dauer der Mietzeit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Der E-Scooter ist in jedem Fall Eigentum des Vermieters und nach Beendigung der Mietzeit unbeschädigt bei „Hesho’s E-Scooter Vermietung“ abzugeben. Der E-Scooter wird dem Mieter in technisch und optisch einwandfreiem, betriebsbereiten Zustand übergeben. Eventuelle entstandene Beschädigungen müssen bei der Abgabe durch den Mieter angegeben und deren Reparatur bei Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen vom Mieter getragen werden. Ausgeschlossen sind Reparaturen, die durch Verschleiß oder typenbedingt auftreten. Erkennbar mutwillige Beschädigungen werden gerichtlich belangt. Für alle Schäden durch nicht sachgemäße Fahrweise oder Fehlverhalten des Mieters haftet der Mieter/Kunde. Bei selbstverschuldetem Schadensfall (z. B. Überfahren von Bordsteinkanten) trägt der Mieter/Kunde die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes bis maximal 1.000,00 €. Bei Verlust des Fahrzeugs durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Diebstahl wegen Nichtsicherung oder Schlüssel stecken lassen) haftet der Mieter/Kunde mit dem Betrag für die Neuanschaffung bis 1.200,00 €. Die hieraus entstandenen Kosten sind innerhalb 14 Tagen an das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Bei Erkrankungen oder medizinischen Hilfen, wie Herzschrittmacher u. ä., die eventuell eine E-Scooterfahrt nicht erlauben, ist der Mieter/Kunde verantwortlich.

Der Mieter/Kunde erhält eine ausführliche Einweisung zum gefahrlosen Bedienen des gemieteten E-Scooters. Ohne diese ist dem Mieter das Fahren hiermit nicht erlaubt und gilt als grob fahrlässig. Dennoch ist es nötig, verantwortungsvoll mit den Fahrgeräten umzugehen, damit die Gefahr eines Unfalls minimiert wird. Schäden, die durch rücksichtsloses und rüpelhaftes Fahren verursacht werden, sind nicht versichert und werden dem Mieter/Kunden in Rechnung gestellt. Der E-Scooter ist jeweils nur für eine Person, nämlich den Mieter/Kunden, zugelassen. Fahrten von anderen oder mehreren Personen auf einem E-Scooter sind nicht erlaubt, und für eine Nichtbeachtung der Verkehrsregeln ist der Vermieter nicht haftbar. Schäden, die hierdurch entstehen, sind vom Mieter/Kunden zu tragen.

Alle E-Scooter sind für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Zur Kontrolle der Reichweite für den Fahrer besitzt der E-Scooter eine Anzeige. Lässt der Mieter das Fahrzeug unbeaufsichtigt oder stellt er es irgendwo ab, ohne es zur Mietstation zurückzubringen, so gilt dies als grob fahrlässig und wird im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung dem Mieter/Kunden zur Last gelegt.

Das Mietverhältnis endet erst mit der ordnungsgemäßen Übergabe des E-Scooters an den Vermieter und nach Abarbeitung der Checkliste.